§ 1 Rechtsgrundlage
Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden entsprechend der Regelung in § 7 der Vereinssatzung vom 07.April 2016 erhoben.
§ 2 Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen
1. Aufnahmegebühren sind einmalig zu zahlen.
2. Der jährliche Beitrag zum Hauptverein ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer oder mehreren Abteilungen nur einmal zu zahlen.
3. Die Abteilungsbeiträge sind bei Zugehörigkeit zu einer Abteilung in voller Höhe zu zahlen.
4. Der Jugendbeitrag ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen. Das gleiche gilt für Mitglieder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die sich nachweislich noch in der Schul/Berufsausbildung befinden bzw. ein Freiwilligen- oder Soziales Jahr leisten. Entsprechende Nachweise sind bis zum 31.12. des Vorjahres der Mitgliederverwaltung vorzulegen. Verspätet eingereichte Nachweise können für eine Vergünstigung nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Für Familien, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied des Vereins ist, sind Beiträge auf Antrag für maximal 2 Kinder zu zahlen. Alle weiteren Kinder i.S. der Ziff. 4 sind vom Beitrag befreit.
6. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sind beitragsfrei.
7. Ab 01.01.2016 gültige Beträge:
Aufnahmegebühr für den Gesamtverein (einmalig) | |
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Kinder u. Jugendliche | 5,00 € |
Erwachsene | 10,00 € |
Jahresbeiträge für den Hauptverein und die Abteilungen | |||||
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Mitgliedschaft in der Abteilung | Hauptverein | Abteilungsbeitrag | Gesamtbeitrag | ||
für Erwachsene (aktiv) | |||||
Freizeit | 19,20 € | + | 61,20 € | = | 80,40 € |
Fußball | 19,20 € | + | 102,00 € | = | 121,20 € |
Tennis | 19,20 € | + | 135,00 € | = | 154,20 € |
Tischtennis |
19,20 € |
+ |
108,00 € |
= |
127,20 € |
SV über 50 | 19,20 € | + | 40,80 € | = | 60,00 € |
für Kinder (aktiv) | |||||
Freizeit | 13,20 € | + | 47,40 € | = | 60,60 € |
Fußball | 13,20 € | + | 84,00 € | = | 97,20 € |
Tennis | 13,20 € | + | 66,00 € | = | 79,20 € |
Tischtennis |
13,20 € |
+ |
72,00 € |
= |
85,20 € |
für Erwachsene (passiv) | |||||
jede Abteilung | 7,80 € | + | 24,00 € | = | 31,80 € |
für Kinder und Jugendliche (passiv) | |||||
jede Abteilung | 4,80 € | + | 15,00 € | = | 19,80 € |
Die Tennisabteilung bietet auch eine Schnuppermitgliedschaft an.
Der Beitrag dafür beträgt für Erwachsene 93,20 € und für Kinder 43,20 € jeweils gültig für das Eintritts-Kalenderjahr.
Bearbeitungsgebühren | |
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pro Rechnung | 15,00 € |
2. Mahnung | 15,00 € |
3. Mahnung | 20,00 € |
8. Bei Änderung der Beiträge durch die Mitgliederversammlung ändert sich die Beitragsordnung ohne weiteren Mitgliederbeschluss entsprechend.
§ 3 Kontoänderung
Kontoänderungen müssen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres dem Verein mitgeteilt werden.
Stand 26.08.2021
Udo Münch, Schatzmeister