§ 1 Rechtsgrundlage

Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden entsprechend der Regelung in § 7 der Vereinssatzung vom 07.April 2016 erhoben.

§ 2 Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen

1. Aufnahmegebühren sind einmalig zu zahlen.

2. Der jährliche Beitrag zum Hauptverein ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer oder mehreren Abteilungen nur einmal zu zahlen.

3. Die Abteilungsbeiträge sind bei Zugehörigkeit zu einer Abteilung in voller Höhe zu zahlen.

4. Der Jugendbeitrag ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen. Das gleiche gilt für Mitglieder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die sich nachweislich noch in der Schul/Berufsausbildung befinden bzw. ein Freiwilligen- oder Soziales Jahr leisten. Entsprechende Nachweise sind bis zum 31.12. des Vorjahres der Mitgliederverwaltung vorzulegen. Verspätet eingereichte Nachweise können für eine Vergünstigung nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Für Familien, bei denen mindestens ein Elternteil Mitglied des Vereins ist, sind Beiträge auf Antrag für maximal 2 Kinder zu zahlen. Alle weiteren Kinder i.S. der Ziff. 4 sind vom Beitrag befreit.

6. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sind beitragsfrei.

7. Ab 01.01.2023 gültige Beträge:

Aufnahmegebühr für den Gesamtverein (einmalig)
Kinder u. Jugendliche 5,00 €
Erwachsene 10,00 €

 

Jahresbeiträge für den Hauptverein und die Abteilungen
Mitgliedschaft in der Abteilung Hauptverein   Abteilungsbeitrag   Gesamtbeitrag
für Erwachsene (aktiv)
Freizeit 31,20 € + 88,80 € = 120,00 €
Fußball 31,20 € + 102,00 € = 133,20 €
Tennis 31,20 € + 180,00 € = 211,20 €

Tischtennis

31,20 €

+

108,00 €

=

139,20 €

Trend Sport 31,20 € + 60,00 € = 91,20 €
Sver bis 100 31,20 € + 40,80 € = 72,00 €
für Kinder (aktiv)
Freizeit 19,20 € + 70,80 € = 90,00 €
Fußball 19,20 € + 84,00 € = 103,20 €
Tennis 19,20 € + 66,00 € = 85,20 €

Tischtennis

19,20 €

+

66,00 €

=

85,20 €

Trend Sport 19,20 € + 36,00 € = 55,20 €
für Erwachsene (passiv)
jede Abteilung 7,80 € + 24,00 € = 31,80 €
für Kinder und Jugendliche (passiv)
jede Abteilung 4,80 € + 15,00 € = 19,80 €

 

Die Tennisabteilung bietet auch eine Schnuppermitgliedschaft an.

Der Beitrag dafür beträgt für Erwachsene 121,20 € (31,20 € + 90 €) und für Kinder 49,20 € (19,20 € + 30 €) jeweils gültig für das Eintritts-Kalenderjahr.

 

Bearbeitungsgebühren
pro Rechnung 15,00 €
2. Mahnung 15,00 €
3. Mahnung 20,00 €

8. Bei Änderung der Beiträge durch die Mitgliederversammlung ändert sich die Beitragsordnung ohne weiteren Mitgliederbeschluss entsprechend.

9. Die Beiträge werden zu Beginn des jeweiligen Jahres im Voraus für das laufende Jahr fällig. Auf Antrag des Mitgliedes ist auch eine halbjährliche Zahlungsweise jeweils zum Beginn des laufenden Halbjahres möglich (dies gilt nicht für die Schnuppermitgliedschaft der Tennisabteilung).

§ 3 Kontoänderung

Kontoänderungen müssen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres dem Verein mitgeteilt werden.

 

Stand 22.06.2023

Udo Münch, Schatzmeister