Fahrtkostenerstattung SV-Rosellen für die Begleitung von Jugendlichen, Tischtennisabteilung
Die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder finanziert vorrangig die Trainer für ein gutes Trainingsangebot für die Jugendlichen. Reisekosten sollten nur in Einzelfällen erstattet werden, weil die Mittel begrenzt sind und eine Mitwirkung der Eltern als wichtig erachtet wird.
1. Betreuung im Meisterschaftsbetrieb
Die Betreuung der Meisterschaftsspiele erfolgt bei Heimspielen durch die Vereinsmitglieder und bei Auswärtsspielen durch die Eltern.
Hier gehen wir von einer solidarischen Beteiligung aller aus, so dass keine Härten bei Fahrtkosten auftreten. Deshalb werden Fahrtkosten hier nicht übernommen.
2. Weitere Veranstaltungen im Rahmen des WTTV
Bei weiteren Veranstaltungen des WTTV (Meisterschaften, Ranglistenturniere, ...) werden Fahrtkosten für Mannschaftsbetreuer im Rahmen der gesetzlichen Regelung erstattet. Das gilt für Elternteile nur dann, wenn mehr als das eigene Kind betreut wird.
3. Beantragung
Reisekostenerstattung sind jeweils zum 1.12 und 1.7. eines Kalenderjahres mit Datum und Anlass zu beantragen.