Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen von Mitgliedern oder solchen, die es werden wollen.

Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, dann nimm Kontakt mit uns auf.


Mitgliedschaft: Aufnahme, Änderung, Kündigung

Ich möchte Sport in der Freizeitabteilung des SV Rosellen betreiben. Wie gehe ich vor?

Suche dir unter den zahlreichen Sportangeboten das Gewünschte aus und nimm Kontakt mit dem/der Übungsleiter/in auf. Diese/r wird dir alles Weitere sagen. Bei den meisten Angeboten ist ein kostenloses "Schnuppern" möglich. Beachte dazu die Hinweise in dem Infokasten bei jeder Sportart.

Wie werde ich Mitglied in der Freizeitabteilung des SV Rosellen?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Übungsleitungen. Die Anmeldung soll spätestens beim dritten Besuch des Sportangebots erfolgen. Das Anmeldeformular erhältst du von dem/der Übungsleiter/in oder im Bereich "Formulare". Kurz nach der Anmeldung erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit deiner Mitgliedsnummer.

Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse, Kontonummer oder andere persönliche Daten geändert haben?

Änderungen deiner Daten kannst du ebenfalls über das Aufnahmeformular bekannt geben. Sprich deine Übungsleitung darauf an! In den meisten Fällen reicht aber ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle des SV Rosellen.

Wie beende ich die Mitgliedschaft im SV Rosellen?

Die Abmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen. Bitte gib bei der Abmeldung Namen, Adresse, Geburtsdatum und (wenn möglich) die Mitgliedsnummer an.

Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann mit einem Monat Kündigungsfrist zum 30. Juni oder zum 31. Dezember des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Aus triftigem Grund (beispielsweise wegen Umzugs in eine andere Stadt) kann vom geschäftsführenden Vorstand eine vorzeitige Kündigung genehmigt werden.

 

Mitgliedsbeitrag

Was kostet die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für Erwachsene 88,80 € pro Jahr und für Kinder 70,80 € pro Jahr. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern sie nicht schon allein turnen gehen.
Bei Aufnahme wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 € für Erwachsene und 5,00 € für Kinder erhoben. Siehe auch Beitragsordnung des SV Rosellen

Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Die Zahlung des Beitrags erfolgt ausnahmslos per Lastschrift. Der Jahresbeitrag wird jeweils nach Ablauf eines Jahres automatisch von deinem Konto abgebucht. Bitte sorge dafür, dass dem Verein immer die aktuelle Kontoverbindung vorliegt.

Muss ich für jedes Angebot extra bezahlen?

Für die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung wird ein Jahresbeitrag erhoben, der die Nutzung aller Angebote unserer Abteilung beinhaltet. Einzige Ausnahme sind einige Kursangebote (s. nächste Frage), bei denen eine Zuzahlung erforderlich ist. Diese Zuzahlung ist für Mitglieder ermäßigt.

Was sind Kursangebote?

Kursangebote finden im Gegensatz zu den regulären Sportangeboten nicht regelmäßig statt, sondern sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Kursangebote stehen auch Nicht-Mitgliedern gegen Entrichtung einer Kursgebühr offen. Für Mitglieder der Freizeitabteilung ist die Kursgebühr reduziert.

Ich kann wegen Krankheit oder Schwangerschaft für längere Zeit nicht am Sportangebot teilnehmen. Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag reduzieren?

Du hast die Möglichkeit deine aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umzuwandeln. Dadurch reduziert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. In den meisten Fällen reicht ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle.

 

Krankenkasse

Wie bekomme ich den Stempel für mein Bonusheft der Krankenkasse?

Die Abteilung Freizeitsport ist gerne bereit, ihren Mitgliedern die regelmäßige aktive Teilnahme an ihrem Sportangebot in den Bonusheften der Krankenkassen zu bescheinigen, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Abteilung Freizeitsport richtet sich dabei nach den Empfehlungen des LSB (Landessportbund NRW) von August 2007 um Regressansprüche der Krankenkassen zu vermeiden. Sollten die Voraussetzungen einer regelmäßigen aktiven Teilnahme von mindestens 80% im Jahr nicht vorliegen stellen wir keine Bescheinigung über die aktive Mitgliedschaft aus, die die Mitglieder bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Deine Übungsleiterin/ Dein Übungsleiter bescheinigt Dir auf einem Formular die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot. In der Geschäfsstelle bekommst Du bei Vorlage des Formulars und des Bonusheftes den entsprechenden Stempel. (Bitte Öffnungszeiten beachten.)