Sie als Eltern möchten Ihren Kindern eines der vielen attraktiven Angebot unseres Sportvereins ermöglichen, aber finanzielle Sorgen stehen im Vordergrund?
Vielleicht hilft das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes weiter!
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 15 € im Monat, falls eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Kinderzuschlag,
- Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Wohngeld oder
- Asylbewerber-Leistungen.
Wo wird beantragt?
- Im Fall von ALG2: beim Jobcenter.
- Im Fall von Sozialhilfebezug: bei der Leistungsabteilung.
- Im Fall von Wohngeld oder Kinderzuschlag: beim kommunalen Sozialamt.
Der Rhein Kreis Neuss stellt zu diesem Thema einen schönen Erklärfilm bereit.
(https://youtu.be/V9R5a_gthkI)
Mit dieser Unterstützung kann jedes unserer Sportangebote wahrgenommen werden. Wir freuen uns auf Euch.