Aktuell stellt der SV Rosellen insgesamt elf Medenmannschaften im Erwachsenenbereich. In der Jugend stellt der Verein acht Teams. Dazu gibt es ein Breitensport-Team.
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Hier geht es zu den aktuellen Spielplänen, Ergebnissen und Tabellen der Erwachsenen-Medenspiele des SV Rosellen.
Hier finden sich Fotos von allen Erwachsenen-Teams und die Kontaktdaten der einzelnen Mannschaftsführerinnen und -führer.
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Hier geht es zu den aktuellen Spielplänen, Ergebnissen und Tabellen der Jugend-Medenspiele des SV Rosellen.
Hier finden sich die Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerinnen und -partner für die Jugend-Teams.
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In unserem Medenspiel-Archiv gibt es Ergebnisse der Erwachsenen und Jugendlichen aus früheren Spielzeiten.
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- Bilder Impressionen Oktoberfest 2016
- Bilder Siegerehrung Vereinsmeisterschaften 2016
- Bilder Eindrücke der Platzierungs- und Endspiele 2016
Impressionen Oktoberfest 2016 (Saisonabschlussfest):
Der Nachwuchs....
Bankverbindung der Tennisabteilung des SV Rosellen:
Kontonummer: 3301296010
BLZ: 30160213
IBAN: DE36 3016 0213 3301 2960 10 – zum Kopieren: DE36301602133301296010
Bankinstitut: Volksbank Neuss e.G. Neuss-Rosellerheide
Hier gibt es alle Bilder von großen Ereignissen in der Tennisabteilung seit dem Jahr 2016. Klicke einfach auf die einzelnen Galerien der verschiedenen Jahre, um sie sich anzuschauen:
Die Tennisabteilung des Sportvereins Rosellen e.V. wurde am 1. Juli 1974 gegründet. Heute zählt sie über 400 Mitglieder (Stand 01.01.2025) und gehört damit zu den mitgliederstärksten Tennisvereinen im Rhein-Kreis Neuss.
Die Tennisanlage besteht aus acht Sandplätzen und einem kleinen Court mit Ballwand, einem Vereinsheim mit Terrasse sowie einem Spiel- und Bouleplatz. Die Pflege wird u. a. von einem fest angestellten Platzwart vorgenommen.
Wichtig ist für uns die Integration neuer Mitglieder. Nur durch stetigen Zuwachs kann eine Tennisabteilung langfristig bestehen. Deshalb legt der SVR seit jeher ein Hauptaugenmerk auf die Jugendarbeit.
Zurzeit gibt es elf Medenmannschaften, drei Mixed-Teams und eine Breitensportmannschaft bei den Erwachsenen sowie neun Medenmannschaften bei den Jugendlichen.
Auch die Vereinsmeisterschaften und Hobbyrunden erfreuen sich von Jahr zu Jahr wachsender Beliebtheit. Ein Drittel aller Mitglieder nehmen jährlich daran teil.
Tagesaktuelle Informationen über unsere Abteilung gibt es übrigens nicht nur hier auf der Homepage, sondern auch auf Facebook und Instagram sowie in der Vereins-App, die entweder über den "Google Play Store" oder den "Apple Store" heruntergeladen werden kann. Allgemeine Informationen über die Sommersaison im SVR findest du dazu in unserem Gelben Blatt.

Das sind die aktuellen Trainerinnen und Trainer:
Das sind die aktuellen Trainingspreise (einmaliges Spielen in der Woche):
Tennisstunden können bei Olaf Richter per E-Mail (
Olaf Richter
Sobald sie vorliegen folgen die Anmeldeformulare für:

Gruppenfoto aus der 1. Tennis-Spaß-Woche im Juli 2022
Die Tennisabteilung im SV 1930 Rosellen e.V. – nachfolgend als Abteilung bezeichnet – gibt sich gem. § 13 der Satzung des SV 1930 Rosellen e.V. – nachfolgend als Verein bezeichnet - nachstehende Abteilungsordnung:
1. Die Abteilung ist gem. § 13 der Vereinssatzung rechtlich unselbständig und eine organisatorische Untergliederung des Vereins.
2. Grundlage für diese Abteilungsordnung ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. Die Abteilungsordnung ist kein Satzungsbestandteil.
3. Die Abteilung führt und verwaltet sich selbständig und nimmt die Aufgaben im Rahmen des satzungsmäßigen Zweckes für den Verein im Tennissport wahr.
1. Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Abteilung ist die Mitgliedschaft im Verein selbst. Alle passiven und alle am Sportbetrieb der Abteilung teilnehmenden Personen müssen Mitglied der Abteilung sein.
2. Die Abteilung kann darüber hinaus weitere Kriterien und Voraussetzungen für die Aufnahme der Sporttätigkeit in der Abteilung festlegen.
3. Für den Erwerb und die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft und damit auch der Abteilungsmitgliedschaft gilt die Regelung im §6 der Vereinssatzung.
4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt sowohl innerhalb der Abteilung als auch durch den Verein. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug (vgl. Beitragsordnung SVR). Abteilung und Verein unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder der Abteilung.
Gegen ein Abteilungsmitglied kann unbeschadet der Mitgliedschaft im Gesamtverein der Ausschluss aus der Abteilung durch Beschluss des Abteilungsvorstandes im Benehmen mit dem Vereinsvorstand erfolgen. Die Bestimmungen zum Ausschluss der Vereinssatzung gelten entsprechend.
Die Organe der Abteilung sind:
1. Die Abteilungsversammlung findet regelmäßig in den ersten drei Kalendermonaten des Jahres statt und wird von dem Abteilungsleiter schriftlich einberufen. Im Übrigen gelten für die Einberufung die Regelungen der Vereinssatzung entsprechend.
2. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Abstimmungen und Wahlen gelten die Regelungen der Vereinssatzung entsprechend.
3. Die Abteilungsversammlung ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
1. Die Abteilungsleitung* besteht aus dem stimmberechtigtem
2. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, für besondere Aufgaben bis zu vier Beisitzer zu ernennen. Diese können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Abteilungsleitung teilnehmen.
3. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter vertreten die Abteilung in Belangen der Abteilung nach innen und außen. Die gilt insbesondere für die Vertretung der fachlichen Belange gegenüber dem Verein sowie gegenüber dem Fachverband.
4. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Abteilungsleitung beschließt die Abteilungsleitung.
5. Die Abteilungsleitung wird von der Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren entsprechend den Bestimmungen der Vereinssatzung gewählt.
6. Die Abteilungsleitung tritt aufgrund der schriftlichen Einladung des Abteilungsleiters unter Angabe der Tagesordnung mindestens vierteljährlich zusammen.
Über Beschlüsse der Abteilungsorgane sind Protokolle zu fertigen. Die Protokolle sind dem Vereinsvorstand zur Kenntnis vorzulegen.
Über Annahme und Änderung dieser Abteilungsordnung entscheidet die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit.
Die Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 23.03.2021 beschlossen und trat am selben Tag in Kraft.
Neuss-Rosellen, den 23.03.2021
* Die männliche Bezeichnung wurde aus Vereinfachungsgründen gewählt. Soweit diese verwendet wurde, umfasst diese auch in gleicher Weise die weibliche und diverse Bezeichnung! Der SV Rosellen unterstützt ausdrücklich das vielfältige ehrenamtliche Engagement aller Geschlechter im Verein.
Allgemeines:
Spielordnung:
Gesellige Veranstaltungen:
Letzte Aktualisierung am: 01.11.2023
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