Protokoll Jahreshauptversammlung vom 13.03.2025
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 07.03.2024
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 23.03.2023
Protokoll außerordentliche Mitgliederversammlung vom 10.11.2022
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 24.03.2022
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 24.03.2021
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 10.3.2016
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 17.3.2017
Kreisliga Herren Kreis Düsseldorf / Neuss
Die Tabellen und Spielpläne befinden sich direkt bei den Mannschaften in der Übersicht der Sportart.
Die Tabellen und Spielpläne befinden sich direkt bei den Mannschaften in der Übersicht der Sportart.
Nach vorheriger Absprache mit dem Übungsleiter darfst du viele Angebote einmal unverbindlich ausprobieren. Wende dich bitte an den Fachwart oder Übungsleiter.
Hier finden Fachwarte eine Übersicht über Ihre Tätigkeitsbereiche (Download als pdf):
Dies ist eine Textseite aus dem Bereich Freizeitsport.
Vorbemerkung: Die im nachfolgenden Text verwendeten männlichen Bezeichnungen für Personen oder Personengruppen gelten für alle Geschlechter.
Gemäß der Satzung des SV 1930 Rosellen, nachfolgend als Verein bezeichnet, gibt sich die Abteilung Freizeitsport, nachfolgend als FZ bezeichnet, nachstehende Abteilungsordnung.
Die Teilnahme an kostenpflichtig ausgeschriebenen Kursen, beispielsweise Wirbelsäulentraining, ist auch Nichtmitgliedern der FZ und des Vereins gestattet. Über die Höhe der unterschiedlichen Beiträge von kostenpflichtigen Kursen für Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder entscheidet die Abteilungsleitung. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erteilung eines SEPA-Mandates.
Die Organe der Abteilung sind
Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren. Die Vorschriften der §§ 10, 11 der Satzung des Vereins gelten analog.
Die Fachwarte bilden zusammen mit der Abteilungsleitung die erweiterte Abteilungsleitung.
Die erweiterte Abteilungsleitung tritt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich zusammen.
Zur Sitzung wird von dem Abteilungsleiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) schriftlich und mit Angabe einer Tagesordnung eingeladen.
Die Sitzung wird von dem Abteilungsleiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) geleitet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Abteilungsordnung bzgl. der Sitzungen der Abteilungsleitung.
Die Freizeitabteilung des SV 1930 Rosellen e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt ist. In der FZ wird ein wertschätzender, respektvoller Umgang untereinander gepflegt und bei jeder Form von (sexualisierter) Gewalt eingeschritten. Dies schließt auch den Verzicht auf sexistische Sprüche, Witze und Begrifflichkeiten ein.
Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung der FZ mit einfacher Mehrheit.
Neuss, den 30.10.2015
1. Vorsitzender SV 1930 Rosellen e.V.
Volker Bäumken
Abteilungsleiter Freizeitsport
Thomas Klaudat
SVR Aufnahmeantrag / Änderung / Abmeldung / Austritt (pdf)
Mit diesem Formular kannst du die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung beantragen oder Änderungen deiner persönlichen Daten übermitteln. Bitte beachte: Bevor du dich anmeldest musst du Kontakt mit dem Übungsleiter des gewünschten Sportangebots aufnehmen, denn viele Angebote sind ausgebucht. Lies auch unsere Hinweise zur An-, Um- und Abmeldung unter Häufige Fragen.
Laufzettel für das Bonusheft von den Krankenkassen
Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen von Mitgliedern oder solchen, die es werden wollen.
Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, dann nimm Kontakt mit uns auf.
Suche dir unter den zahlreichen Sportangeboten das Gewünschte aus und nimm Kontakt mit dem/der Übungsleiter/in auf. Diese/r wird dir alles Weitere sagen. Bei den meisten Angeboten ist ein kostenloses "Schnuppern" möglich. Beachte dazu die Hinweise in dem Infokasten bei jeder Sportart.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Übungsleitungen. Die Anmeldung soll spätestens beim dritten Besuch des Sportangebots erfolgen. Das Anmeldeformular erhältst du von dem/der Übungsleiter/in oder im Bereich "Formulare". Kurz nach der Anmeldung erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit deiner Mitgliedsnummer.
Änderungen deiner Daten kannst du ebenfalls über das Aufnahmeformular bekannt geben. Sprich deine Übungsleitung darauf an! In den meisten Fällen reicht aber ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle des SV Rosellen.
Die Abmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen. Bitte gib bei der Abmeldung Namen, Adresse, Geburtsdatum und (wenn möglich) die Mitgliedsnummer an.
Die Mitgliedschaft kann mit einem Monat Kündigungsfrist zum 30. Juni oder zum 31. Dezember des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Aus triftigem Grund (beispielsweise wegen Umzugs in eine andere Stadt) kann vom geschäftsführenden Vorstand eine vorzeitige Kündigung genehmigt werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für Erwachsene 88,80 € pro Jahr und für Kinder 70,80 € pro Jahr. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern sie nicht schon allein turnen gehen.
Bei Aufnahme wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 € für Erwachsene und 5,00 € für Kinder erhoben. Siehe auch Beitragsordnung des SV Rosellen
Die Zahlung des Beitrags erfolgt ausnahmslos per Lastschrift. Der Jahresbeitrag wird jeweils nach Ablauf eines Jahres automatisch von deinem Konto abgebucht. Bitte sorge dafür, dass dem Verein immer die aktuelle Kontoverbindung vorliegt.
Für die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung wird ein Jahresbeitrag erhoben, der die Nutzung aller Angebote unserer Abteilung beinhaltet. Einzige Ausnahme sind einige Kursangebote (s. nächste Frage), bei denen eine Zuzahlung erforderlich ist. Diese Zuzahlung ist für Mitglieder ermäßigt.
Kursangebote finden im Gegensatz zu den regulären Sportangeboten nicht regelmäßig statt, sondern sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Kursangebote stehen auch Nicht-Mitgliedern gegen Entrichtung einer Kursgebühr offen. Für Mitglieder der Freizeitabteilung ist die Kursgebühr reduziert.
Du hast die Möglichkeit deine aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umzuwandeln. Dadurch reduziert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. In den meisten Fällen reicht ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle.
Die Abteilung Freizeitsport ist gerne bereit, ihren Mitgliedern die regelmäßige aktive Teilnahme an ihrem Sportangebot in den Bonusheften der Krankenkassen zu bescheinigen, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Abteilung Freizeitsport richtet sich dabei nach den Empfehlungen des LSB (Landessportbund NRW) von August 2007 um Regressansprüche der Krankenkassen zu vermeiden. Sollten die Voraussetzungen einer regelmäßigen aktiven Teilnahme von mindestens 80% im Jahr nicht vorliegen stellen wir keine Bescheinigung über die aktive Mitgliedschaft aus, die die Mitglieder bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Deine Übungsleiterin/ Dein Übungsleiter bescheinigt Dir auf einem Formular die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot. In der Geschäfsstelle bekommst Du bei Vorlage des Formulars und des Bonusheftes den entsprechenden Stempel. (Bitte Öffnungszeiten beachten.)
Seite 2 von 3