SV 1930 Rosellen e. V.
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Medenspiele

Aktuell stellt der SV Rosellen insgesamt elf Medenmannschaften im Erwachsenenbereich. In der Jugend stellt der Verein acht Teams. Dazu gibt es ein Breitensport-Team.

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Hier geht es zu den aktuellen Spielplänen, Ergebnissen und Tabellen der Erwachsenen-Medenspiele des SV Rosellen.

Hier finden sich Fotos von allen Erwachsenen-Teams und die Kontaktdaten der einzelnen Mannschaftsführerinnen und -führer.

MS15

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Hier geht es zu den aktuellen Spielplänen, Ergebnissen und Tabellen der Jugend-Medenspiele des SV Rosellen.

Hier finden sich die Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerinnen und -partner für die Jugend-Teams.

MS65

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In unserem Medenspiel-Archiv gibt es Ergebnisse der Erwachsenen und Jugendlichen aus früheren Spielzeiten.

Damen 30 nach Sieg 3

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Bildergalerie 2017

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Impressionen des Oktoberfestes 2017

 

Impressionen Oktoberfest 2017 (Saisonabschlussfest):

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Bildergalerie 2016

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- Bilder Impressionen Oktoberfest 2016

- Bilder Siegerehrung Vereinsmeisterschaften 2016

- Bilder Eindrücke der Platzierungs- und Endspiele 2016

 

Impressionen Oktoberfest 2016 (Saisonabschlussfest):

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 Siegerehrung Vereinsmeisterschaften 2016:
  

Der Nachwuchs....

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Die Erfahrenen....
 
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Eindrücke der Platzierungs- und Endspiele 2016:
 
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Beitragsordnung und Bankverbindung

  • Beitragsordnung SVR

 

Bankverbindung der Tennisabteilung des SV Rosellen:

Kontonummer: 3301296010
BLZ: 30160213
IBAN: DE36 3016 0213 3301 2960 10 – zum Kopieren: DE36301602133301296010

Bankinstitut: Volksbank Neuss e.G. Neuss-Rosellerheide

 

Bildergalerie

Hier gibt es alle Bilder von großen Ereignissen in der Tennisabteilung seit dem Jahr 2016. Klicke einfach auf die einzelnen Galerien der verschiedenen Jahre, um sie sich anzuschauen:

newsletterBildergalerie 2016
newsletterBildergalerie 2017
newsletterBildergalerie 2018
newsletterBildergalerie 2019
newsletterBildergalerie 2020
newsletterBildergalerie 2021
newsletterBildergalerie 2022
newsletterBildergalerie 2023
Galerie 2024Bildergalerie 2024
Galerie 2025Bildergalerie 2025

 

 

Zur Bildergalerie 2026

Versammlungsprotokolle

  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 28.01.2026
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 24.02.2025
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 19.03.2024
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 28.03.2023
  • Protokoll Außerordentliche Mitgliederversammlung vom 27.10.2022
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 15.03.2022
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 23.03.2021
  • Die Jahreshauptversammlung 2020 ist aufgrund der COVID-19-Pandemie entfallen.
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 26.03.2019
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 20.03.2018
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 14.03.2017
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 14.03.2016
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 18.03.2015
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 11.03.2014
  • Protokoll Außerordentliche Mitgliederversammlung vom 03.12.2013
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 13.03.2013
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 22.03.2012
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 16.03.2011
  • Protokoll Jahreshauptversammlung vom 18.03.2010

Über uns

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Die Tennisabteilung des Sportvereins Rosellen e.V. wurde am 1. Juli 1974 gegründet. Heute zählt sie über 400 Mitglieder (Stand 01.01.2025) und gehört damit zu den mitgliederstärksten Tennisvereinen im Rhein-Kreis Neuss.

Die Tennisanlage besteht aus acht Sandplätzen und einem kleinen Court mit Ballwand, einem Vereinsheim mit Terrasse sowie einem Spiel- und Bouleplatz. Die Pflege wird u. a. von einem fest angestellten Platzwart vorgenommen.

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Wichtig ist für uns die Integration neuer Mitglieder. Nur durch stetigen Zuwachs kann eine Tennisabteilung langfristig bestehen. Deshalb legt der SVR seit jeher ein Hauptaugenmerk auf die Jugendarbeit.

Zurzeit gibt es elf Medenmannschaften, drei Mixed-Teams und eine Breitensportmannschaft bei den Erwachsenen sowie neun Medenmannschaften bei den Jugendlichen.

Auch die Vereinsmeisterschaften und Hobbyrunden erfreuen sich von Jahr zu Jahr wachsender Beliebtheit. Ein Drittel aller Mitglieder nehmen jährlich daran teil.

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Tagesaktuelle Informationen über unsere Abteilung gibt es übrigens nicht nur hier auf der Homepage, sondern auch auf Facebook und Instagram sowie in der Vereins-App, die entweder über den "Google Play Store" oder den "Apple Store" heruntergeladen werden kann. Allgemeine Informationen über die Sommersaison im SVR findest du dazu in unserem Gelben Blatt.

Jetzt unsere App laden!
 
 
 
 
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Tennisschule Richter

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Das bietet die Tennisschule Richter:

  • Gruppen- und Einzel-Training für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Medenmannschaften (von Montag bis Freitag morgens, am Samstag morgens)
  • Diplom-Sportlehrer, staatl. gepr. Tennislehrer mit VDT- und DTB-Lizenzen
  • Lerne Drive, Slice und Topspin in allen Variationen und Spielsituationen kennen.
  • Ferienspaßwochen, Turnierorganisationen, Spielpartnervermittlung, Vermittlung in Medenspielmannschaften, Grundschultennis in Allerheiligen...

 

Das sind die aktuellen Trainerinnen und Trainer:

  • Olaf Richter (Diplom-Sportlehrer, staatlich geprüfter Tennislehrer, DTB-B-Trainer, VDT-Lehrer, Spieler unserer Herren 55)
  • Alex Ulrich
  • Emese Jarai (Diplom-Sportlehrerin, staatlich geprüfte Tennislehrerin, VDT-Lehrerin, Spielerin unserer Damen 40/1)
  • Marlon Adler (C-Trainer, Sportstudent der Sporthochschule Köln)
  • Marc Dünnfründ (C-Trainer)
  • Misa Marinkovic (C-Trainer)
  • Pia Schröter (C-Trainerin)
  • Wendi Zhou (C-Trainer)
  • Leon Mülhöfer (C-Trainer)
  • Justin Schwabe

 

Das sind die aktuellen Trainingspreise (einmaliges Spielen in der Woche):

  • Einzel-Training: 48 Euro
  • Zweier-Training: 25 Euro
  • Dreier-Training: 17 Euro
  • Vierer-Training: 13 Euro
  • Fünfer-Training (eine Person kann immer fehlen): 11 Euro
  • Mannschaftstraining (egal, wie viele vom Team zum Training erscheinen): 48 Euro

 

Tennisstunden können bei Olaf Richter per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über Telefon (0174/9303514 und 02137/9272829) vereinbart werden. Auch für Fragen rund ums Tennistraining steht er gerne zur Verfügung.

Ehrungen 51

Olaf Richter

Hier findest du die Anmeldeformulare für:

    • das Vereins-Sommertraining und das Fitnesstraining 2026 (April 2026 bis September 2026)
    • das Grundschultennis-Training Allerheiligen 2026 (2. Schulhalbjahr)
    • die Tennis-Spaßwochen in den Sommerferien 2026 mit Mittagessen (erste und letzte Ferienwoche)

 

Sobald sie vorliegen folgen die Anmeldeformulare für:

  • das Vereins-Wintertraining 2026/2027 (Oktober 2026 bis März 2026) 
  • das Intensiv-Tennis-Camp für ältere Spieler in den Sommerferien 2026

 

Für alle Tenniskinder haben wir im Sommer auch das kostenlose Jugendtraining auf drei Plätzen im Programm.

 Spaßwoche

Gruppenfoto aus der 1. Tennis-Spaß-Woche im Juli 2022 

 

Abteilungsordnung der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung im SV 1930 Rosellen e.V. – nachfolgend als Abteilung bezeichnet – gibt sich gem. § 13 der Satzung des SV 1930 Rosellen e.V. – nachfolgend als Verein bezeichnet - nachstehende Abteilungsordnung:

 

§ 1 Status der Abteilung:

1. Die Abteilung ist gem. § 13 der Vereinssatzung rechtlich unselbständig und eine organisatorische Untergliederung des Vereins.

2. Grundlage für diese Abteilungsordnung ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. Die Abteilungsordnung ist kein Satzungsbestandteil.

3. Die Abteilung führt und verwaltet sich selbständig und nimmt die Aufgaben im Rahmen des satzungsmäßigen Zweckes für den Verein im Tennissport wahr.

 

§ 2 Mitgliedschaft:

1. Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Abteilung ist die Mitgliedschaft im Verein selbst. Alle passiven und alle am Sportbetrieb der Abteilung teilnehmenden Personen müssen Mitglied der Abteilung sein.

2. Die Abteilung kann darüber hinaus weitere Kriterien und Voraussetzungen für die Aufnahme der Sporttätigkeit in der Abteilung festlegen.

3. Für den Erwerb und die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft und damit auch der Abteilungsmitgliedschaft gilt die Regelung im §6 der Vereinssatzung.

4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt sowohl innerhalb der Abteilung als auch durch den Verein. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug (vgl. Beitragsordnung SVR). Abteilung und Verein unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder der Abteilung.

 

§ 3 Ausschluss aus der Abteilung:

Gegen ein Abteilungsmitglied kann unbeschadet der Mitgliedschaft im Gesamtverein der Ausschluss aus der Abteilung durch Beschluss des Abteilungsvorstandes im Benehmen mit dem Vereinsvorstand erfolgen. Die Bestimmungen zum Ausschluss der Vereinssatzung gelten entsprechend.

 

§ 4 Organe:

Die Organe der Abteilung sind:

  • a. die Abteilungsversammlung
  • b. die Abteilungsleitung

§ 5 Abteilungsversammlung:

1. Die Abteilungsversammlung findet regelmäßig in den ersten drei Kalendermonaten des Jahres statt und wird von dem Abteilungsleiter schriftlich einberufen. Im Übrigen gelten für die Einberufung die Regelungen der Vereinssatzung entsprechend.

2. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Abstimmungen und Wahlen gelten die Regelungen der Vereinssatzung entsprechend.

3. Die Abteilungsversammlung ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Entgegennahmen der Berichte der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer
  • Entlastung der Abteilungsleitung
  • Neuwahl der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer
  • Genehmigung des Haushaltsplans der Abteilung
  • Festsetzung der Abteilungsbeiträge
  • Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Beschlussfassung über die Auflösung der Abteilung

§ 6 Abteilungsleitung:

1. Die Abteilungsleitung* besteht aus dem stimmberechtigtem

  • a. Abteilungsleiter
  • b. stellv. Abteilungsleiter
  • c. Geschäftsführer
  • d. Kassierer und dem evtl. stellv. Kassierer
  • e. Sportwart
  • f. Jugendwart und evtl. stellv. Jugendwart
  • g. Vertreter der Mitgliederverwaltung
  • h. Medienbeauftragten und Pressewart

2. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, für besondere Aufgaben bis zu vier Beisitzer zu ernennen. Diese können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Abteilungsleitung teilnehmen.

3. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter vertreten die Abteilung in Belangen der Abteilung nach innen und außen. Die gilt insbesondere für die Vertretung der fachlichen Belange gegenüber dem Verein sowie gegenüber dem Fachverband.

4. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Abteilungsleitung beschließt die Abteilungsleitung.

5. Die Abteilungsleitung wird von der Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren entsprechend den Bestimmungen der Vereinssatzung gewählt.

6. Die Abteilungsleitung tritt aufgrund der schriftlichen Einladung des Abteilungsleiters unter Angabe der Tagesordnung mindestens vierteljährlich zusammen.

 

§ 7 Protokollierung:

Über Beschlüsse der Abteilungsorgane sind Protokolle zu fertigen. Die Protokolle sind dem Vereinsvorstand zur Kenntnis vorzulegen.

 

§ 8 Beschluss und Änderung der Abteilungsordnung:

Über Annahme und Änderung dieser Abteilungsordnung entscheidet die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

§ 9 Inkrafttreten:

Die Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 23.03.2021 beschlossen und trat am selben Tag in Kraft.

Neuss-Rosellen, den 23.03.2021

* Die männliche Bezeichnung wurde aus Vereinfachungsgründen gewählt. Soweit diese verwendet wurde, umfasst diese auch in gleicher Weise die weibliche und diverse Bezeichnung! Der SV Rosellen unterstützt ausdrücklich das vielfältige ehrenamtliche Engagement aller Geschlechter im Verein.

Spiel- und Platzordnung

Allgemeines:

  • Alle Mitglieder bemühen sich um Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage.
  • Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern haben spätestens bei Eintritt der Dunkelheit unsere Tennisanlage und Vereinsräume zu verlassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Die Tennisplätze sind nur mit Tennisschuhen zu betreten.
  • Der Aufenthaltsraum und die Umkleideräume dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
  • Auf Anordnung der Stadt Neuss dürfen sich nur angeleinte Hunde auf der Tennisanlage aufhalten.
  • Eltern müssen ihre Kinder so beaufsichtigen, dass jederzeit ein reibungsloses Vereinsleben möglich ist und kein Vereinseigentum beschädigt wird.
  • Wir bitten unsere Mitglieder um Verständnis, dass die Abteilungsleitung bei Verstößen gegen die Platz­ordnung und sonstige Vereinsrichtlinien entsprechende Maßnahmen ergreift, z. B. Platzverweise.
  • Sowohl das Fahrradfahren als auch das Abstellen von Fahrrädern ist auf der Tennisanlage nicht gestattet. Alle Fahrräder sind ausschließlich im Bereich der Fahrradständer abzustellen.
  • Gemäß Vertrag mit der Stadt Neuss läuft die Freiluftsaison der Tennisabteilung vom 15.04. bis zum 15.10. eines jeden Jahres.
  • Das Tennisheim ist vom 15.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres für alle Mitglieder geöffnet. Grund­sätzlich ist in den Wintermonaten das Tennisheim geschlossen. Alle Mitglieder können bei der Mitgliedsverwaltung der Tennisabteilung gegen 10 € Pfand einen Schlüssel für das Tennisheim erhalten.
  • Mögliche pandemisch bedingte Beschränkungen auf der Anlage werden in der Regel auf der Webseite kommuniziert und sind als Ergänzungen der Spiel- und Platzordnung zu verstehen.

 

Spielordnung:

  • Für das Spielen auf den Plätzen der Tennisabteilung des SV Rosellen ist grundsätzlich eine Mitgliedschaft erforderlich. Diese wird auch für das Sommertraining in der Tennisschule benötigt. 
  • Ein Spiel von Vereinsmitgliedern mit Gästen ist möglich. Hier wird auf die Regelung Spielen mit Gästen verwiesen, welche ebenfalls ein Teil der Spiel- und Platzordnung ist. 
  • Die Plätze dürfen von allen Mitgliedern gleichberechtigt belegt werden.
  • Plätze für das freie Tennisspielen können vorher über das digitale Platzbuchungssystem gebucht werden. Im Buchungssystem reservierte Spieltermine haben Vorrang gegenüber nicht gebuchten Spielen. Alle weiteren Buchungsdetails werden auf unserer Homepage unter der Kategorie Platzbuchungen erklärt und sind Teil dieser Spielordnung.
  • Die Tennisplätze sind zu gewissen Zeiten Mannschaftstrainings- oder Trainerplätze. Dabei sind die Plätze 7 und 8 als Trainingsplätze für die Tennisschule ausgewiesen. Die Termine der Trainingszeiten stehen im Platzbelegungsplan an der Informations­tafel und werden im Buchungssystem entsprechend gekennzeichnet.
  • Trainerstunden außerhalb der Trainingszeiten sind nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung möglich. Wird auf Platz 7 oder 8 nicht trainiert, können diese Plätze durch die Mitglieder belegt werden.
  • Freundschaftsturniere müssen mindestens eine Woche vorher bei der Abteilungsleitung angemeldet werden.
  • Medenspiele, Pokalspiele, Turniere (Bezirksmeisterschaften, Kreismeisterschaften, Stadtmeisterschaften, LK-Turniere), Breitensportspiele, Vereinsmeisterschaften und Hobbyrunden haben im Spielplan Vorrang und sind in der genannten Reihenfolge platzberechtigt.
  • Die Sportwartin/der Sportwart entscheidet über die zur Verfügung stehenden Plätze für Mannschaftsspiele oder Turniere. Für jedes Erwachsenen-Medenspiel oder -Pokalspiel stehen in der Regel drei Plätze zur Verfügung, für Jugend-Medenspiele vier und für Breitensportspiele zwei. Sind Ausnahmevereinbarungen gewünscht, so sind diese mit der Sportwartin/dem Sportwart abzustimmen.
  • Der Platzwartin/dem Platzwart ist für die Herrichtung der Plätze unbedingt eine angemessene Zeit einzuräumen, falls nötig auch während des Spielbetriebes. Darüber hinaus können Platzsperrungen zur Platzpflege durch die Platzwartin/den Platzwart vor­ge­nom­men werden.
  • Auf die Platzpflegepflicht aller Mitglieder sei hier besonders hingewiesen (siehe Aushänge an den Platzzugängen).
  • Alle Mannschaften erhalten in den abschließbaren Registerschränken je ein Fach, um Sachen für Medenspiele zu deponieren. Hier wird darum gebeten, keine schnell verderblichen Lebensmittel für eine längere Zeit zu lagern. Jede Mannschaftsführung erhält einen Schlüssel für den entsprechenden Registerschrank. Sollte die Nutzung des Fachs über längere Zeit nicht benötigt werden, muss der Schlüssel an die Mitgliederverwaltung zurückgegeben werden.

 

Gesellige Veranstaltungen:

  • Das Vereinsheim kann zur Nutzung für private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern bei der Abteilungsleitung gebucht werden.
  • Alle anderen Veranstaltungen wie Saisoneröffnung, Turniere, Vereinsmeisterschaften, Saisonabschluss etc. werden von der Abteilungsleitung und unter Mithilfe freiwillig helfender Mitglieder ausgerichtet. Die Verpflegung bei Medenspielen wird der ausrichtenden Mannschaft übertragen. Hier wird darauf hingewiesen, dass vorrangig die Getränke aus dem Kühlhaus zu nutzen sind. Spezielle Getränke, wie z. B. Cocktails, sind selbst zu organisieren, im Getränkekühlschrank in der Küche zu lagern und spätestens am folgenden Tag wieder aus dem Kühlschrank zu entfernen. Nicht entfernte Getränke werden zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt. Getränke, die im Kühlhaus gelagert werden, dürfen von jedem Mitglied kostenpflichtig verzerrt werden.
  • Es ist nicht gestattet, Lebensmittel und selbst mitgebrachte Getränke im Kühlhaus zu lagern. Hierfür stehen ausschließlich die Kühlschränke in der Küche zur Verfügung.

 

Letzte Aktualisierung am: 01.11.2023

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