Sie als Eltern möchten Ihren Kindern eines der vielen attraktiven Angebot unseres Sportvereins ermöglichen, aber finanzielle Sorgen stehen im Vordergrund?

Vielleicht hilft das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes weiter!

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 15 € im Monat, falls eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Kinderzuschlag,
  • Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als "Hartz IV" bezeichnet),
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen.

Wo wird beantragt?

  • Im Fall von ALG2: beim Jobcenter.
  • Im Fall von Sozialhilfebezug: bei der Leistungsabteilung.
  • Im Fall von Wohngeld oder Kinderzuschlag: beim kommunalen Sozialamt.

Der Rhein Kreis Neuss stellt zu diesem Thema einen schönen Erklärfilm bereit.
(https://youtu.be/V9R5a_gthkI)

Mit dieser Unterstützung kann jedes unserer Sportangebote wahrgenommen werden. Wir freuen uns auf Euch.