Mitarbeiter gesucht
Übungsleiter(in) für unsere Gruppen "Eltern-Kind Turnen"
Übungsleiter(in) für unsere Gruppen "Erlebnisturnen für Vorschulkinder"
Protokolle
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 23.03.2023
Protokoll außerordentliche Mitgliederversammlung vom 10.11.2022
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 24.03.2022
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 24.03.2021
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 10.3.2016
Protokoll Jahreshauptversammlung vom 17.3.2017
Tabellen und Spielpläne
Basketball
Kreisliga Herren Kreis Düsseldorf / Neuss
Die Tabellen und Spielpläne befinden sich direkt bei den Mannschaften in der Übersicht der Sportart.
Volleyball
Die Tabellen und Spielpläne befinden sich direkt bei den Mannschaften in der Übersicht der Sportart.
Schnuppern erlaubt?
Nach vorheriger Absprache mit dem Übungsleiter darfst du viele Angebote einmal unverbindlich ausprobieren. Wende dich bitte an den Fachwart oder Übungsleiter.
Leitfaden für Fachwarte der Freizeitabteilung
Hier finden Fachwarte eine Übersicht über Ihre Tätigkeitsbereiche (Download als pdf):
FR Textseite
Dies ist eine Textseite aus dem Bereich Freizeitsport.
Abteilungsordnung der Abteilung Freizeitsport
Vorbemerkung: Die im nachfolgenden Text verwendeten männlichen Bezeichnungen für Personen oder Personengruppen gelten für alle Geschlechter.
§ 1 Name
Gemäß der Satzung des SV 1930 Rosellen, nachfolgend als Verein bezeichnet, gibt sich die Abteilung Freizeitsport, nachfolgend als FZ bezeichnet, nachstehende Abteilungsordnung.
§ 2 Status und Verwaltung der Abteilung
- Die FZ ist eine rechtlich unselbständige Untergliederung des SV 1930 Rosellen e.V. Sie führt und verwaltet sich selbständig und nimmt ihre Aufgaben im Rahmen des satzungsmäßigen Vereinszwecks für die jeweiligen Sportarten ihrer Abteilung wahr. Dies gilt für den Sportbetrieb und die Erledigung der sich daraus ergebenden Geschäfte soweit dem keine anderen Bestimmungen der Satzung oder einer vorrangigen Ordnung des Vereins entgegenstehen.
Die FZ vertritt den Verein in den Belangen der Fachsportarten in den jeweiligen übergeordneten Dachverbänden.
Die FZ ist berechtigt, rechtsgeschäftlich im Namen des Vereins nach Außen zu handeln soweit es die Finanzordnung des Vereins zulässt oder die FZ vom geschäftsführenden Vorstand bevollmächtigt ist. - Die Belange der FZ werden von der Geschäftsstelle des Vereins wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Die FZ und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder der FZ.
§ 3 Mitglieder
- Alle Mitglieder der FZ müssen Mitglieder des Vereins sein und unterliegen den in der Satzung des Vereins für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Es gibt nur eine einheitliche Vereinsmitgliedschaft.
- Für den Erwerb und die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft und damit auch der Abteilungsmitgliedschaft gelten die Regelungen der Vereinssatzung. Alle Erklärungen eines Mitglieds zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Verein oder in einer Abteilung müssen gemäß Vereinssatzung erfolgen.
- Alle passiven und alle am Sportbetrieb der FZ teilnehmenden Personen müssen Mitglieder der FZ sein. Ausgenommen davon sind Kursangebote für Nichtmitglieder. Übungsleiter der FZ müssen zumindest passives Mitglied der FZ sein.
- Die FZ kann darüber hinaus weitere Kriterien und Voraussetzungen für die Aufnahme der Sporttätigkeit in ihrer Abteilung festlegen. Dazu gehören insbesondere die sportartspezifischen Voraussetzungen wie z. B. die Beantragung eines Spieler- oder Wettkampfpasses.
- Ein Ausschluss aus der FZ oder ein befristetes Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen oder Angeboten der FZ kann analog zu den Bestimmungen der Vereinssatzung beschlossen werden.
§ 4 Kostenpflichtige Kurse
Die Teilnahme an kostenpflichtig ausgeschriebenen Kursen, beispielsweise Wirbelsäulentraining, ist auch Nichtmitgliedern der FZ und des Vereins gestattet. Über die Höhe der unterschiedlichen Beiträge von kostenpflichtigen Kursen für Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder entscheidet die Abteilungsleitung. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erteilung eines SEPA-Mandates.
§ 5 Organe
Die Organe der Abteilung sind
- Abteilungsversammlung
- Abteilungsleitung
- Erweiterte Abteilungsleitung
§ 6 Abteilungsversammlung
- Die Einberufungen und Durchführung der Abteilungsversammlungen der FZ erfolgen analog den Bestimmungen der Satzung des Vereins.
- Aufgaben der Abteilungsversammlung sind:
- a) Wahl und Abwahl der Abteilungsleitung
- b) Bestätigung der Fachwarte
- c) Entlastung der Abteilungsleitung
- d) Wahl von Prüfern der Abteilungskasse
- e) Festsetzung von abteilungsspezifischen Beiträgen und Umlagen
- f) Genehmigung der Haushaltsplanung
- g) Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes aus der FZ, das gegen die Entscheidung der
- Abteilungsleitung Widerspruch eingelegt hat
- h) Beschlussfassung über Änderungen der Abteilungsordnung
§ 7 Wahlen
Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren. Die Vorschriften der §§ 10, 11 der Satzung des Vereins gelten analog.
§ 8 Abteilungsleitung
- Die Abteilungsleitung der FZ setzt sich wie folgt zusammen:
- a) Abteilungsleiter
- b) Stellvertreter des Abteilungsleiters
- c) Kassenwart
- Die Abteilungsleitung trifft sich nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich. Zur Sitzung wird von dem Abteilungsleiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Dem geschäftsführenden Vorstand des Vereins sind die Einladungen zeitgleich zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
- Über die Sitzungen der Abteilungsleitung sind Niederschriften zu führen, die zumindest die getroffenen Beschlüsse beinhalten. Diese sind auch dem geschäftsführenden Vorstand des Vereins zeitnahe nach der anberaumten Sitzung zu übermitteln
§ 9 Aufgaben der Mitglieder der Abteilungsleitung
- Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind besondere Vertreter gemäß § 30 BGB. Insoweit wird wegen der Vertretungsbefugnis auf § 2,1. der Abteilungsordnung verwiesen.
Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt, die Abteilung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Abteilungsordnung mach innen und außen in Belangen der Abteilung zu vertreten. Dies gilt insbesondere für die Vertretung der fachlichen Belange gegenüber den übergeordneten Dachverbänden und Organisationen. - Der Stellvertreter des Abteilungsleiters vertritt den Abteilungsleiter bei Abwesenheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichten.
- Der Kassenwart ist für die auftragsgemäße Verbuchung aller Einnahmen und auftragsgemäße Ausführung und Verbuchung aller von der Abteilungsleitung beschlossener Ausgaben der FZ verantwortlich. Er stimmt sich bei der Führung der Kasse mit dem Schatzmeister des Vereins ab.
- Die Kasse wird von den von der Abteilungsversammlung gewählten Kassenprüfer mindestens einmal jährlich geprüft.
- Die Abteilungsleitung erarbeitet rechtzeitig vor der Abteilungsversammlung einen Abteilungs-Haushaltsplan, der alle finanziellen und sportlichen Belange so berücksichtigt, dass ein ordentlicher Sportbetrieb möglich ist.
- Der Abteilungsleitung unterliegt die Entscheidung über die Einstellung von Übungsleitern.
§ 10 Erweiterte Abteilungsleitung
Die Fachwarte bilden zusammen mit der Abteilungsleitung die erweiterte Abteilungsleitung.
§ 11 Fachwarte
- Zur Wahrnehmung der verschiedenen Aufgabe der FZ werden von der Abteilungsleitung Fachwarte zur Unterstützung der Abteilungsleitung und zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der einzelnen Sportarten benannt. Ein Fachwart kann auch für mehrere Sportarten verantwortlich sein. Die Fachwarte sind durch die Mitglieder der FZ in der der Benennung zeitlich folgenden Abteilungsversammlung zu bestätigen.
- Die Fachwarte üben ihre Tätigkeit nach Maßgabe des von der FZ erstellten aktuellen Leitfadens aus.
§ 12 Sitzung der erweiterten Abteilungsleitung
Die erweiterte Abteilungsleitung tritt nach Bedarf, mindestens dreimal jährlich zusammen.
Zur Sitzung wird von dem Abteilungsleiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) schriftlich und mit Angabe einer Tagesordnung eingeladen.
Die Sitzung wird von dem Abteilungsleiter (ersatzweise von seinem Stellvertreter) geleitet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Abteilungsordnung bzgl. der Sitzungen der Abteilungsleitung.
§ 13 Schweigen schützt die Falschen
Die Freizeitabteilung des SV 1930 Rosellen e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt ist. In der FZ wird ein wertschätzender, respektvoller Umgang untereinander gepflegt und bei jeder Form von (sexualisierter) Gewalt eingeschritten. Dies schließt auch den Verzicht auf sexistische Sprüche, Witze und Begrifflichkeiten ein.
§ 14 Beschluss und Änderung der Abteilungordnung
Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung der FZ mit einfacher Mehrheit.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Diese Abteilungsordnung wurde durch die Abteilungsversammlung am 18.03.2016 beschlossen und tritt mit dem gleichen Tage in Kraft.
- Sofern diese Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gelten die Satzung des Vereins oder andere Ordnungen des Vereins entsprechend.
- Alle älteren Abteilungsordnungen treten hiermit außer Kraft.
Neuss, den 30.10.2015
1. Vorsitzender SV 1930 Rosellen e.V.
Volker Bäumken
Abteilungsleiter Freizeitsport
Thomas Klaudat
Formulare
SVR Aufnahmeantrag / Änderung / Abmeldung / Austritt (pdf)
Mit diesem Formular kannst du die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung beantragen oder Änderungen deiner persönlichen Daten übermitteln. Bitte beachte: Bevor du dich anmeldest musst du Kontakt mit dem Übungsleiter des gewünschten Sportangebots aufnehmen, denn viele Angebote sind ausgebucht. Lies auch unsere Hinweise zur An-, Um- und Abmeldung unter Häufige Fragen.
Häufige Fragen
Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen von Mitgliedern oder solchen, die es werden wollen.
Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, dann nimm Kontakt mit uns auf.
Mitgliedschaft: Aufnahme, Änderung, Kündigung
Ich möchte Sport in der Freizeitabteilung des SV Rosellen betreiben. Wie gehe ich vor?
Suche dir unter den zahlreichen Sportangeboten das Gewünschte aus und nimm Kontakt mit dem/der Übungsleiter/in auf. Diese/r wird dir alles Weitere sagen. Bei den meisten Angeboten ist ein kostenloses "Schnuppern" möglich. Beachte dazu die Hinweise in dem Infokasten bei jeder Sportart.
Wie werde ich Mitglied in der Freizeitabteilung des SV Rosellen?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Übungsleitungen. Die Anmeldung soll spätestens beim dritten Besuch des Sportangebots erfolgen. Das Anmeldeformular erhältst du von dem/der Übungsleiter/in oder im Bereich "Formulare". Kurz nach der Anmeldung erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit deiner Mitgliedsnummer.
Was muss ich tun, wenn sich meine Adresse, Kontonummer oder andere persönliche Daten geändert haben?
Änderungen deiner Daten kannst du ebenfalls über das Aufnahmeformular bekannt geben. Sprich deine Übungsleitung darauf an! In den meisten Fällen reicht aber ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle des SV Rosellen.
Wie beende ich die Mitgliedschaft im SV Rosellen?
Die Abmeldung kann schriftlich per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen. Bitte gib bei der Abmeldung Namen, Adresse, Geburtsdatum und (wenn möglich) die Mitgliedsnummer an.
Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft kann mit einem Monat Kündigungsfrist zum 30. Juni oder zum 31. Dezember des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Aus triftigem Grund (beispielsweise wegen Umzugs in eine andere Stadt) kann vom geschäftsführenden Vorstand eine vorzeitige Kündigung genehmigt werden.
Mitgliedsbeitrag
Was kostet die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit für Erwachsene 88,80 € pro Jahr und für Kinder 70,80 € pro Jahr. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern sie nicht schon allein turnen gehen.
Bei Aufnahme wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 € für Erwachsene und 5,00 € für Kinder erhoben. Siehe auch Beitragsordnung des SV Rosellen
Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Die Zahlung des Beitrags erfolgt ausnahmslos per Lastschrift. Der Jahresbeitrag wird jeweils nach Ablauf eines Jahres automatisch von deinem Konto abgebucht. Bitte sorge dafür, dass dem Verein immer die aktuelle Kontoverbindung vorliegt.
Muss ich für jedes Angebot extra bezahlen?
Für die Mitgliedschaft in der Freizeitabteilung wird ein Jahresbeitrag erhoben, der die Nutzung aller Angebote unserer Abteilung beinhaltet. Einzige Ausnahme sind einige Kursangebote (s. nächste Frage), bei denen eine Zuzahlung erforderlich ist. Diese Zuzahlung ist für Mitglieder ermäßigt.
Was sind Kursangebote?
Kursangebote finden im Gegensatz zu den regulären Sportangeboten nicht regelmäßig statt, sondern sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Kursangebote stehen auch Nicht-Mitgliedern gegen Entrichtung einer Kursgebühr offen. Für Mitglieder der Freizeitabteilung ist die Kursgebühr reduziert.
Ich kann wegen Krankheit oder Schwangerschaft für längere Zeit nicht am Sportangebot teilnehmen. Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag reduzieren?
Du hast die Möglichkeit deine aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umzuwandeln. Dadurch reduziert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. In den meisten Fällen reicht ein kurzes Schreiben an die Geschäftsstelle.
Krankenkasse
Wie bekomme ich den Stempel für mein Bonusheft der Krankenkasse?
Die Abteilung Freizeitsport ist gerne bereit, ihren Mitgliedern die regelmäßige aktive Teilnahme an ihrem Sportangebot in den Bonusheften der Krankenkassen zu bescheinigen, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Abteilung Freizeitsport richtet sich dabei nach den Empfehlungen des LSB (Landessportbund NRW) von August 2007 um Regressansprüche der Krankenkassen zu vermeiden. Sollten die Voraussetzungen einer regelmäßigen aktiven Teilnahme von mindestens 80% im Jahr nicht vorliegen stellen wir keine Bescheinigung über die aktive Mitgliedschaft aus, die die Mitglieder bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Deine Übungsleiterin/ Dein Übungsleiter bescheinigt Dir auf einem Formular die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot. In der Geschäfsstelle bekommst Du bei Vorlage des Formulars und des Bonusheftes den entsprechenden Stempel. (Bitte Öffnungszeiten beachten.)
Unterkategorien
Seite 2 von 3