Allgemeines:

  • Alle Mitglieder bemühen sich um Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage.
  • Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern haben spätestens bei Eintritt der Dunkelheit unsere Tennisanlage und Vereinsräume zu verlassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Die Tennisplätze sind nur mit Tennisschuhen zu betreten.
  • Der Aufenthaltsraum und die Umkleideräume dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
  • Auf Anordnung der Stadt Neuss dürfen sich nur angeleinte Hunde auf der Tennisanlage aufhalten.
  • Eltern müssen ihre Kinder so beaufsichtigen, dass jederzeit ein reibungsloses Vereinsleben möglich ist und kein Vereinseigentum beschädigt wird.
  • Wir bitten unsere Mitglieder um Verständnis, dass die Abteilungsleitung bei Verstößen gegen die Platz­ordnung und sonstige Vereinsrichtlinien entsprechende Maßnahmen ergreift, z. B. Platzverweise.
  • Sowohl das Fahrradfahren als auch das Abstellen von Fahrrädern ist auf der Tennisanlage nicht gestattet. Alle Fahrräder sind ausschließlich im Bereich der Fahrradständer abzustellen.
  • Gemäß Vertrag mit der Stadt Neuss läuft die Freiluftsaison der Tennisabteilung vom 15.04. bis zum 15.10. eines jeden Jahres.
  • Das Tennisheim ist vom 15.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres für alle Mitglieder geöffnet. Grund­sätzlich ist in den Wintermonaten das Tennisheim geschlossen. Alle Mitglieder können bei der Mitgliedsverwaltung der Tennisabteilung gegen 10 € Pfand einen Schlüssel für das Tennisheim erhalten.
  • Mögliche pandemisch bedingte Beschränkungen auf der Anlage werden in der Regel auf der Webseite kommuniziert und sind als Ergänzungen der Spiel- und Platzordnung zu verstehen.

 

Spielordnung:

  • Für das Spielen auf den Plätzen der Tennisabteilung des SV Rosellen ist grundsätzlich eine Mitgliedschaft erforderlich. Diese wird auch für das Sommertraining in der Tennisschule benötigt. 
  • Ein Spiel von Vereinsmitgliedern mit Gästen ist möglich. Hier wird auf die Regelung Spielen mit Gästen verwiesen, welche ebenfalls ein Teil der Spiel- und Platzordnung ist. 
  • Die Plätze dürfen von allen Mitgliedern gleichberechtigt belegt werden.
  • Plätze für das freie Tennisspielen können vorher über das digitale Platzbuchungssystem gebucht werden. Im Buchungssystem reservierte Spieltermine haben Vorrang gegenüber nicht gebuchten Spielen. Alle weiteren Buchungsdetails werden auf unserer Homepage unter der Kategorie Platzbuchungen erklärt und sind Teil dieser Spielordnung.
  • Die Tennisplätze sind zu gewissen Zeiten Mannschaftstrainings- oder Trainerplätze. Dabei sind die Plätze 7 und 8 als Trainingsplätze für die Tennisschule ausgewiesen. Die Termine der Trainingszeiten stehen im Platzbelegungsplan an der Informations­tafel und werden im Buchungssystem entsprechend gekennzeichnet.
  • Trainerstunden außerhalb der Trainingszeiten sind nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung möglich. Wird auf Platz 7 oder 8 nicht trainiert, können diese Plätze durch die Mitglieder belegt werden.
  • Freundschaftsturniere müssen mindestens eine Woche vorher bei der Abteilungsleitung angemeldet werden.
  • Medenspiele, Pokalspiele, Turniere (Bezirksmeisterschaften, Kreismeisterschaften, Stadtmeisterschaften, LK-Turniere), Breitensportspiele, Vereinsmeisterschaften und Hobbyrunden haben im Spielplan Vorrang und sind in der genannten Reihenfolge platzberechtigt.
  • Die Sportwartin/der Sportwart entscheidet über die zur Verfügung stehenden Plätze für Mannschaftsspiele oder Turniere. Für jedes Erwachsenen-Medenspiel oder -Pokalspiel stehen in der Regel drei Plätze zur Verfügung, für Jugend-Medenspiele vier und für Breitensportspiele zwei. Sind Ausnahmevereinbarungen gewünscht, so sind diese mit der Sportwartin/dem Sportwart abzustimmen.
  • Der Platzwartin/dem Platzwart ist für die Herrichtung der Plätze unbedingt eine angemessene Zeit einzuräumen, falls nötig auch während des Spielbetriebes. Darüber hinaus können Platzsperrungen zur Platzpflege durch die Platzwartin/den Platzwart vor­ge­nom­men werden.
  • Auf die Platzpflegepflicht aller Mitglieder sei hier besonders hingewiesen (siehe Aushänge an den Platzzugängen).
  • Alle Mannschaften erhalten in den abschließbaren Registerschränken je ein Fach, um Sachen für Medenspiele zu deponieren. Hier wird darum gebeten, keine schnell verderblichen Lebensmittel für eine längere Zeit zu lagern. Jede Mannschaftsführung erhält einen Schlüssel für den entsprechenden Registerschrank. Sollte die Nutzung des Fachs über längere Zeit nicht benötigt werden, muss der Schlüssel an die Mitgliederverwaltung zurückgegeben werden.

 

Gesellige Veranstaltungen:

  • Das Vereinsheim kann zur Nutzung für private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern bei der Abteilungsleitung gebucht werden.
  • Alle anderen Veranstaltungen wie Saisoneröffnung, Turniere, Vereinsmeisterschaften, Saisonabschluss etc. werden von der Abteilungsleitung und unter Mithilfe freiwillig helfender Mitglieder ausgerichtet. Die Verpflegung bei Medenspielen wird der ausrichtenden Mannschaft übertragen. Hier wird darauf hingewiesen, dass vorrangig die Getränke aus dem Kühlhaus zu nutzen sind. Spezielle Getränke, wie z. B. Cocktails, sind selbst zu organisieren, im Getränkekühlschrank in der Küche zu lagern und spätestens am folgenden Tag wieder aus dem Kühlschrank zu entfernen. Nicht entfernte Getränke werden zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt. Getränke, die im Kühlhaus gelagert werden, dürfen von jedem Mitglied kostenpflichtig verzerrt werden.
  • Es ist nicht gestattet, Lebensmittel und selbst mitgebrachte Getränke im Kühlhaus zu lagern. Hierfür stehen ausschließlich die Kühlschränke in der Küche zur Verfügung.

 

Letzte Aktualisierung am: 01.11.2023